PRESSE: Evaluation des Prostitutions-Schutz-Gesetz!

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Pressemitteilung 26. Juni 2025

Inzwischen liegt die Evaluation des ProstSchG vor, pünktlich erstellt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) und vollständig veröffentlicht von der neuen Bundesfamilienministerin Frau Prien.

Ein Mammutwerk!

Allein das Lesen braucht Zeit und Muße. Aber es lohnt sich!

Das KfN hat 2.350 Sexarbeiterinnen, 3.400 Kunden, 280 Betreiberinnen von Prostitutionsstätten und ca. 800 Behördenmitarbeiter*innen befragt, zusätzlich qualitative Interviews und Fokusgruppen durchgeführt, die Medien analysiert, eine Auswertung der Bundesstatistik durchgeführt und zwei wissenschaftliche Studien (einmal zum Aspekt der Freiwilligkeit in der Prostitution und weiter zu baurechtlichen Aspekten) eingebunden.

Wir haben die Evaluation mit einer eigenen Kampagne begleitet und stellen den einzelnen Aspekten des ProstSchG jeweils die Erfahrungen aus der Praxis gegenüber. Zudem haben wir daraus Forderungen an die Politik formuliert: www.redet-mit-uns.de


So wird z. B. die engmaschige und regelmäßige gesundheitliche Beratungs- (jedes ½ Jahr bzw. 1 x jährlich) und Registrierungspflicht (1 x jährlich bzw. alle 2 Jahre) kritisiert und als unwürdig und wenig effektiv empfunden:

  • Anna (Sexarbeiterin): „Ich arbeite schon seit 15 Jahren in der Sexarbeit. Was soll diese permanente Kontrolle? Glaubt der Gesetzgeber, dass Sexarbeiter*innen sich im Laufe der Berufsjahre nicht fortentwickeln und professionalisiert haben? Für mich ist die Kontrolle entmündigend.“

  • Eve (Sexarbeiterin): „Würde es nicht reichen, dass wir einmal zur Behörde gehen? Das schließt doch nicht aus, dass eine Kollegin sich trotzdem bei einer Behörde meldet, wenn sie Infos oder auch Unterstützung braucht. Das wäre dann allerdings auf freiwilliger Basis. Diese Pflicht ist unerträglich.“

 

Auch orientieren sich die Regelungen für die Prostitutionsstätten nicht an der Wirklichkeit: die Branche ist sehr vielfältig. Es gibt kleine, mittlere und große Prostitutionsstätten mit unterschiedlichen Angeboten. Trotzdem werden alle über einen Kamm geschoren und für alle gelten die gleichen Auflagen und Mindestanforderungen.

  • Heinz (Bordellbetreiber): „Ich führe mein Wohnungsbordell mit 3 Arbeitszimmern nun schon seit 25 Jahren. Wir sind den Behörden bekannt; es gab nie Beschwerden. Nun sollen wir schließen, weil wir keine Baunutzungsgenehmigung bekommen. Da müsste es entsprechende Ausnahmeregelungen geben für Häuser, die schon vor dem ProstSchG bestanden.“

Wir begrüßen, dass die Evaluation breit angelegt wurde: so können endlich viele Mythen und Märchen mit Fakten und Wissen ausgeräumt werden. Eine sachliche Diskussion kann nun die Basis bilden für Änderungen am ProstSchG und anderen Gesetzen (z. B. am Baurecht, EGStGB, StGB). Dies muss in allen zuständigen Bundesministerien (Familie, Justiz, Bauen, Inneres, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Digitales, Finanzen) vorbereitet und dann in einer Experten-Kommission diskutiert werden - natürlich mit Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiberinnen, denn die sind die Expert*innen.

 

Lesen bildet! Die Evaluation verspricht wichtige Erkenntnisse.

Quelle:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228

 

 

Stephanie Klee/Vorstand
0174-9199246
www.bsd-ev.info



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