Pressemitteilung aktuell April 2024
Das Landgericht Stuttgart verurteilte Frau Leny Breymaier SPD, ein Ordnungsgeld an den Bordellbetreiber...
Herrn John Heer zu zahlen, wenn sie folgende falsche Behauptung wiederholt:
„dieser könne das Unternehmen „City-Eroscenter (Leonhardstr.7, 70182 Stuttgart) nur betreiben, weil dort Frauen arbeiten, die dies nicht freiwillig tun, und/oder
dieser können das Unternehmen „City-Eroscenter (Leonhardstr.7, 70182 Stuttgart) nur betreiben, weil ihm Menschenhändler und/oder Rockerbanden „Frauen zuführen.“
(Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 11 O 261/23)
Frau Breymaier, SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorstand des Vereins sisters, ist dafür bekannt, mit falschen Fakten und Daten besonders gegen Bordellbetreiber*innen aufzutreten, um so das von ihr favorisierte sog. Nordische Modell in Deutschland umzusetzen. Gleichzeitig tritt sie gern mit Dramatisierungen über die Sexarbeitsbranche auf und verdreht damit die Realitäten.
Machtpolitische und ethisch-moralische Fragen scheinen Frau Breymaier dafür anzutreiben. Rechte, auch der Jeniger, die sie vorgibt schützen zu wollen, wirft sie dabei über Bord.
Während sie bisher mit pauschalen und daher nicht justiziablen Beschuldigungen (alle Bordellbetreiber*innen seien kriminell) auffiel, griff sie in der swr-Talkshow am 30. 11. 2023 „ Zur Sache Baden-Württemberg“ den Bordellbetreiber John Heer direkt an. In dem gerichtlichen Eilverfahren vor dem Landgericht Stuttgart konnte sie dann, trotz Nachfragen des Richters, hierfür keine Belege nennen und verhaspelte sich in Gemeinplätze.
Laut Urteil ist klar: Frau Breymaier hat gelogen und darf diese unwahren und herabsetzenden, ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro (ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ein Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten) nicht mehr wiederholen.
Dieser Fall zeigt, mit welchen Fakenews einige Prostitutionsgegnerinnen arbeiten und wie schwer es für Bordellbetreiberinnen ist, sich dagegen zu wehren und ihre/seine Persönlichkeitsrechte und ihr/sein öffentliches Ansehen zu verteidigen.
Stephanie Klee/BSD-Vorstand: „Die Sexarbeitsbranche ist bekanntermaßen divers, bunt und vielfältig. Alle über einen Kamm zu scheren, führt immer zu Unwahrheiten. Für seine Rechte einzutreten lohnt sich!“
Stephanie Klee
Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)
c/o Freudenhaus Hase
Hochstr. 45
13357 Berlin
3240/4/24